Summarische erholung des Rahts zu Bremen, der gerichtlichen Acten, : so in jrrung vnd Sachen, darein sie mit etzlichen selbmütigk ausgetrettenen daselbst gewesenen des Rahts, vnuerschulter weiss gerhaten, auff den, solcher Sachen angesatzten kayserlichen summarischen Process, eins vnd anders theils einbracht.

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