Edict der königlichen May. zu Franckreich, darinnen sie den Hertzogen von Meyne, Hertzogen auch Ritter d'Aumale, so dann alle ihnen unnd ihrer Rebellion anhängige Stät, als offentliche Ächter, aller irer Hab und Güter, wie die namen haben mögen, dem königlichen Fiscal verfallen sein erklären ...

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