Abstract
Vorhaben zum Ausbau erneuerbarer Energieträger können negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand EU-rechtlich streng geschützter Arten haben. In verschiedenen EU-Ländern wird das dem Wortlaut nach gleiche Artenschutzrecht sehr unterschiedlich angewandt. Eine Intensivierung des Erfahrungsaustausches und ein mehr strategischer Einsatz von Schadensminderungs-, Kompensations- und Erhaltungsmaßnahmen können eine Verschärfung des Konflikts zwischen Artenschutz
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